Für die Erstellung von Gutachten jeder Art werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Auszug aus der Flurkarte
- aktueller Auszug aus dem Grundbuch
- aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
- Baugenehmigung
- Wohn-, Nutzflächenberechnung
- Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF)
- aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
- bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag
- Verträge über Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wegerechte u.a.
- Energieausweis
- Aufstellung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
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zusätzlich bei Eigentumswohnungen:
- Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
- Protokolle der letzten 5 Eigentümerversammlungen
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
Sollten in Erbangelegenheiten die Parteien noch nicht im Grundbuch eingetragen sein, ist eine entsprechende Erbausweisung (Testament) erforderlich.
Liegen die entsprechenden Unterlagen nicht vor, so können diese auch von uns als sonstige Leistungen beschafft werden.
Darüber hinaus werden von mir bei den Behörden folgende Informationen abgerufen:
- Bodenrichtwert
- Lizensiertes Kartenmaterial
- Auskunft aus dem Baulastenkataster
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auskunft über die Erschließungsbeiträge (Straße/Kanal)
- Auskunft über die Hochwassersituation (falls erforderlich)
- Auskunft aus dem Asbest- und Kriegslastenverzeichnis
- Auskunft über das Baurecht (B-Plan und FN-Plan)
- Auskunft über örtliche Satzungen
- Auskunft über Belange des Natur-, Gewässer- und Landschaftsschutzes
Die Einholung dieser Auskünfte ist mit dem Grundhonorar abgedeckt und gehört zu den wesentlichen Merkmalen einer ordnungsgemäßen Wertermittlung.