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Unsere Kunden liegen uns sehr am Herzen, und daher wollen wir auch gewährleisten dass alle Ihre Fragen beantwortet werden. Sollte dies nicht so sein, haben Sie hier die Möglichkeit einen individuellen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, in dem wir alle Ihre Fragen beantworten. Damit wir Sie auch ein wenig kennenlernen bitten wir Sie vier Fragen zu beantworten. Danach haben Sie die Möglichkeit Ihren individuellen Termin zu buchen. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und rufen Sie an!

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bereits Kunde
Neukunde
  • 1.)Weiterbildung von Immobilienmaklern
    2.)Weiterbildung von Hausverwaltern
    3.)Weiterbildung von Immobiliensachverständigen
    4.)Wertermittlung von Einfamilienhäusern
    5.)Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern 
    6.)Wertermittlung von Grundstücken und Liegenschaften
    7.)Wertermittlung von Gewerbeobjekten
  • Für die Erstellung von Gutachten jeder Art werden folgende Unterlagen benötigt:

     

    • aktueller Auszug aus der Flurkarte
    • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
    • Baugenehmigung
    • Wohn-, Nutzflächenberechnung
    • Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF)
    • aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung
    • bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag
    • Verträge über Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wegerechte u.a.
    • Energieausweis
    • Aufstellung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
    •  

    zusätzlich bei Eigentumswohnungen:

     

    • Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
    • Protokolle der letzten 5 Eigentümerversammlungen
    • Teilungserklärung
    • Aufteilungsplan

     

     

    Sollten in Erbangelegenheiten die Parteien noch nicht im Grundbuch eingetragen sein, ist eine entsprechende Erbausweisung (Testament) erforderlich.

     

    Liegen die entsprechenden Unterlagen nicht vor, so können diese auch von uns als sonstige Leistungen beschafft werden.

     

    Darüber hinaus werden von mir bei den Behörden folgende Informationen abgerufen:

     

    • Bodenrichtwert
    • Lizensiertes Kartenmaterial
    • Auskunft aus dem Baulastenkataster
    • Auskunft aus dem Altlastenkataster
    • Auskunft über die Erschließungsbeiträge (Straße/Kanal)
    • Auskunft über die Hochwassersituation (falls erforderlich)
    • Auskunft aus dem Asbest- und Kriegslastenverzeichnis
    • Auskunft über das Baurecht (B-Plan und FN-Plan)
    • Auskunft über örtliche Satzungen
    • Auskunft über Belange des Natur-, Gewässer- und Landschaftsschutzes

     

    Die Einholung dieser Auskünfte ist mit dem Grundhonorar abgedeckt und gehört zu den wesentlichen Merkmalen einer ordnungsgemäßen Wertermittlung.

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